Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm ruft weiter zu regelmäßigen Montagsdemonstrationen im Flughafenterminal gegen den Betrieb der Nordbahn und für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr auf. Sie beginnen um 18 Uhr im Terminal 1, Abflughalle B vor der westlichen der beiden großen Anzeigetafeln. Es gibt zwar erste Zugeständnisse der Politiker, die angesichts der Massenproteste weitere Lärmschutzmaßnahmen versprechen, jedoch ist konkret noch nichts verbessert worden. Daher sind alle Bürger aufgerufen, weiterhin zu protestieren bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, welches ca. Ende März erwartet wird. mehr »
Wann und wo Vermieter bzw. Mieter streuen und fegen müssen
Verantwortlich für den Winterdienst sind nach den Ortssatzungen der Städte die Anlieger, das heißt die Hauseigentümer und Vermieter. Soweit sie für diese Arbeiten professionelle Winterdienste oder einen Hausmeister beauftragen, sind die entstehenden Kosten Betriebskosten. Bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag müssen Mieter die Kosten zahlen.
Zulässig ist auch, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass die Winterpflichten auf die Mieter des Hauses übertragen werden. Ohne entsprechende Vertragsregelungen, so der Deutsche Mieterbund (DMB), müssen Mieter nicht streuen und fegen, auch nicht die Erdgeschossmieter. mehr »
Der Vermieter darf mehrere Gebäude, die durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt werden, zusammen abrechnen, eine Abrechnungseinheit bilden. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 45/11) entschied, dass die gemeinsame Heizungsanlage nicht bereits bei Abschluss des Mietvertrages existieren muss. Der Vermieter könne auch im Laufe des Mietverhältnisses eine Abrechnungseinheit bilden, beispielsweise weil eine gemeinsame Heizungsanlage zur Versorgung mehrerer Gebäude errichtet wurde. Eine besondere Ankündigung an den Mieter ist nicht notwendig. Einige Gerichte hatten in der Vergangen hier anders entschieden. mehr »
Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten kann verlängert werden Einvernehmliche Lösung ist möglich (dmb) Der nach dem Gesetz (Paragraph 556 BGB) vorgeschriebene Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten von einem Jahr kann von den Vertragspartnern einvernehmlich verlängert werden, zum Beispiel auf 19 Monate. Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn auf die kalenderjährliche Abrechnung umgestellt werden soll, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 316/10). mehr »